Piratenpartei fordert mehr Transparenz in der Hochschulpolitik

Der Piratenpartei Kreisverband Region-Greifswald fordert mehr Tranzparenz in der Hochschulpolitik. Auschlaggebend dafür ist die Drohung der Vorsitzenden des Senats der Universität Greifswald, Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister, die den studentischen Senator Sebasian Jabbusch für das Twittern aus einer öffentlichen Sitzung scharf kritisierte. Jabbusch habe die Vertraulichkeit der hochschulöffentlichen Sitzung verletzt, da deren Inhalte nun „weltöffentlich” wären, so Schafmeister. Die Vorsitzende fordert dazu auf, solche Aktionen künftig zu unterlassen, andernfalls müßte das W-LAN im Sitzungsraum abgeschaltet, oder gar mit Störsendern gegen Handys vorgegangen werden.
 
Von diesen Einschränkungen könnte in Zukunft auch das Studentenmagazin webMoriz.de betroffen sein, das ebenfalls aus Sitzungen berichtet. Dies würde neben der Einschränkung der Meinungsfreiheit auch einen Eingriff in die Pressefreiheit bedeuten. Diese Maßnahmen stünden darüber hinaus in Diskrepanz zur Universitätsgrundordnung, die nach § 13 II S. 1 besagt, das Gremien sogar in regelmäßiger und in angemessener Weise über die Arbeit und die Beschlüsse der Gremien die Universitätsöffentlichkeit zu informieren haben. Nichts anderes tut Sebastian Jabbusch. Unterstützung gibt es vom früheren Senatsvorsitzenden Prof. Dr. Jürgen Matschke und von Rechtsanwalt & Professor für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Ernst Fricke, die beide ähnlich argumentieren.
 
Die Piratenpartei fordert daher mehr Transparenz in der Hochschulpolitik, statt die Senatoren in der Ausübung ihrer Informationspflichten zu beschneiden.

Kommentare

Mehr Sachlichkeit bitte

1. Die Vorsitzende des Senats sprach in ihren Ausführungen nicht von Störsendern. Das ist eine glatte Lüge!
2. Der Webmoritz berichtet in der Regel nicht live wie ein Ticker, sondern berichtet nach der Sitzung punktuell über Einzelthemen und fängt dazu Stimmen der Diskutanten ein.
3. Die Pressefreiheit im juristischen Sinne ist nicht eingeschränkt. Da Senatoren keine Journalisten sind, sondern Mandatsträger. Kein Pressemedium der Welt würde einen Verstoß gegen das Presserecht geltend machen können, weil das W-Lan abgestellt ist.
4. Die Grundordnung der Universität definiert auch was Universitätsöffentlichkeit ist. Sie ist eben nicht die Gesamtöffentlichkeit der Greifswalder, Mecklenburger und Vorpommer, Deutschen, Europäer, Weltenbürgen, sondern die der Mitglieder der Bildungs- und Forschungseinrichtung Universität Greifswald. "Regelmäßig" und "angemessen" ist nicht gleichzusetzen mit "live aus der Sitzung ".
5. Prof. Dr. Jürgen Matschke führt einen Kleinkrieg mit der Hochschulleitung, dass er hier befangen ist, liegt auf der Hand.
6. Die Universität Greifswald hat eine Rechtsabteilung und zig Professuren, die sich mit Öffentlichem Recht, Medienrecht, Medienpädagogik, Kommunikationswissenschaft etc. befassen. Warum hat von diesen keiner den Rechtsstaat verteidigt, wenn er am Boden liegen sollte? Dass der FH-Professor (Honorar- oder berufener Professor?), der zugleich Mitglied des Journalistenverbandes von Mecklenburg-Vorpommern ist, seinem lieben Kollegen Jabbusch ein gefälliges Gutachten schreibt, verwundert kaum. Eine Hand wäscht die andere! In diesem Sinne: Gut gebrüllt Löwe.

Antwort auf "User"

Vorab A):

Der Piratenpartei Kreisverband Greifswald hat eine POLITISCHE Entscheidung für Transparenz der Hochschulöffentlichkeit getroffen. Wir sind also unabhängig vom Detail für MEHR Öffentlichkeit. Der Kommentarautor vor mir scheint hingegen der Auffassung zu sein, dass in einer demokratisch verfassten universitären Selbstverwaltung auch im 21 Jahrhundert noch Intransparenz herrschen darf und soll. Dies ist eine politische Auffassung, die ich nicht weder teile noch verstehen kann. In einer demokratischen Gesellschaft sollten wir für mehr Transparenz sein, statt weiter Hinterzimmerpolitik zu betreiben...

Vorab B)

Eigentlich ist es keine gute Sitte auf "anonyme Beiträge" zu antworten. Sie dienen im Internet nur der Relativierung und der Erzeugung des "Streits", als ob eine Sache auch von zwei Seiten gesehen werden könnte (Vergleiche Streit um "Global Warming" in den USA durch die Kohleindustrie, welche hunderte Wissenschaftler bezahlte um falsche Studien zu erstellen). Aber hier mache ich eine Ausnahme. Ich bitte aber trotzdem ausdrücklich zu beachten, dass anonyme Aussagen per se sehr unglaubwürdig sind.

"1. Die Vorsitzende des Senats sprach in ihren Ausführungen nicht von Störsendern. Das ist eine glatte Lüge!"

<< Die Vorsitzende Frau Schafmeister hat gleich zu Beginn der Sitzung mit dem Thema begonnen. Kritisiert wurde die Weitergabe von Unterlagen an die Ostsee-Zeitung und eben das Twittern aus dem Senat. Sie hat expliziet einen Senator und das studentische Onlinemedium webMoritz.de angesprochen. Wohlgemerkt: Wir sprechen hier von weitergereichten Unterlagen, die ebenfalls eigentlich öffentlich sein müssten - schließlich tagt der Senat öffentlich! In der vorletzten Senatssitzung hat der Senat sogar die Veröffentlichung aller Senatsunterlagen beschlossen, um mehr demokratische Beteiligung der Hochschulöffentlichkeit zu ermöglichen. Die Vorsitzende ist dem bisher aber noch nicht nachgekommen.

Am Ende ihrer Kritik kam dann der Kommentar mit dem W-LAN, das sie abschalten würde, falls man sich nicht an ihre Worte halten würde. Als ihr jemand sagte, dass man zum Twittern übers Handy kein W-LAN bräuchte, hat sie sehr klar und deutlich gesagt, dass sie "dann eben Störsender" installieren wolle. Es war also nicht teil des "vorgelesenen" Statements. Gesagt ist aber gesagt.

"2. Der Webmoritz berichtet in der Regel nicht live wie ein Ticker, sondern berichtet nach der Sitzung punktuell über Einzelthemen und fängt dazu Stimmen der Diskutanten ein."

Das ist auch falsch. Aber das kann man nun wirklich einfach überprüfen. Einfach hier klicken: http://www.webmoritz.de/tag/stupa-live-ticker/ Man findet dort über 30 Live-Berichte des webMoritz aus dem StuPa. Und auch aus dem Senat hat der webMoritz bereits live über Twitter getickert. Einige Beispiele hierfür:

http://twitter.com/webmoritz/status/3403819628
http://twitter.com/webmoritz/status/3404005317
http://twitter.com/webmoritz/status/3404077810
http://twitter.com/webmoritz/status/3404096326

"3. Die Pressefreiheit im juristischen Sinne ist nicht eingeschränkt. Da Senatoren keine Journalisten sind, sondern Mandatsträger. Kein Pressemedium der Welt würde einen Verstoß gegen das Presserecht geltend machen können, weil das W-Lan abgestellt ist."

<< Auch hier werden der Pressemitteilung bewusst die Worte verdreht. Die Verletzung der Pressefreiheit besteht nicht im W-LAN abschalten, sondern darin, dass Twitter insgesamt während der Senatssitzung verboten werden soll. Der Senat ist ein öffentliches Gremium, tagt (bisher) öffentlich und ist auch insgesamt als Universität ein Teil der öffentlichen Verwaltung, die insgesamt ebenfalls öffentlich sein muss.

<< Das Verbot der Vorsitzenden wurde explizit auch für den webMoritz ausgesprochen.

<< Und selbst wenn: Ist ein Mandat gleich einem journalistischen Berufsverbot? Ist das nutzen von Twittern überhaupt Journalismus? Für mich ist es mehr mein privates Hobby und das Ausleben meiner Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz.

<< Besonders aber für die Wähler (also alle Mitglieder der Uni!) des Senats muss dieser und seine politischen Vorgänge und Beschlüsse transparent und öffentlich sein. Hier gelten die Regeln des Parlamentarismus... Wie sonst sollen die Wahlen an der Universität funktionieren, wenn die Beschlüsse und Sitzungen nicht mehr öffentlich sind?

"4. Die Grundordnung der Universität definiert auch was Universitätsöffentlichkeit ist. Sie ist eben nicht die Gesamtöffentlichkeit der Greifswalder, Mecklenburger und Vorpommer, Deutschen, Europäer, Weltenbürgen, sondern die der Mitglieder der Bildungs- und Forschungseinrichtung Universität Greifswald."

<< Genau das ist eben strittig. Zunächst mal ist die Universität als staatliche Institution genauso zur Transparenz verpflichtet wie jede andere Verwaltung auch. Zum Beispiel das Grünflächenamt oder das Bauplanungsamt. Unterlagen müssen auf Wunsch herausgegeben werden. Dort gibt es auch entsprechende gesetzliche Grundlagen. Die einzigen die von der Verfassung als privat geschützt sind, sind Bürger und ihre Unternehmen. Der Staat und alle seine glieder müssen aber transparent sein!

<< Zur Öffentlichkeit ist die Universität im Besonderen aber innerhalb ihrer eigener Reihen verpflichtet. Das betrifft also Studenten, wissenschaftliche Mitarbeiter und Professoren. Denn Sie alle wählen den Senat - also die universitäre Selbstverwaltung.

"Regelmäßig" und "angemessen" ist nicht gleichzusetzen mit "live aus der Sitzung"

<< In einem demokratischen Land kann "Öffentlichkeit" nicht verhandelt werden. Entweder eine Sitzung ist öffentlicht, oder eben nicht. Aus praktischen Gründen kann das Fotografieren und Filmen sicherlich im gegenseitigen Respekt auf den Beginn der Sitzung beschränkt werden. Darüberhinaus muss aber gelten: Welcher Journalist wann und in welchem Medium schreibt, ist seine eigene Entscheidung und darf nicht vom Gremium über das er berichten will, festgelegt werden.

<< Dies muss insbesondere auch für Mitglieder des Gremiums gelten. Wenn ein Senator meint, dass so wichtige Dinge passieren, dass diese Information sofort veröffentlicht werden muss (wie es damals eben der Fall war, als eine Kommission eingerichtet wurde, die entscheiden soll, ob der Name der Universität verändert wird oder nicht), dann ist das eben so. Das kann jeder selbst dann gut finden oder auch nicht. Aber mit dann gegenüber den Mitgliedern des Senats mit Repression drohen, das geht zu weit.

<< Wenn man das ernst näme, was der "User" hier schreibt, könnte die Universität rein gar nichtsim Internet v erôffentlichen - weil alles sofort weltöffntlich wäre !! Das Internet fiele als Mittel der Kommunikation für die Mitglieder der Universität flach!

<< Noch ein letztes Argument: Wie Prof. Matschke und Prof. Fricke schon betont haben, ist es sehr abendteuerlich, aus dem Begriff der "hochschulöffentlicheit" ein Recht auf "Abschottung" herauszulesen. IN KEINEM EINZIGEN Wort der Gurndordnung oder des Landeshochschulgesetzes steht ein solches Recht auf Geheimhaltung geschrieben.

<< Die Pflicht heißt "hochschulöffentlich". Daraus aber ein VERBOT der Öffentlichkeit übers Internet abzuleiten, weil dort "auch" Nicht-Studenten mitlesen könnten, ist hanebüchend. Dann dürften in Zukunft die Studentenzeitungen nur noch gegen Vorlage eines Studentenausweises abgegeben werden.

<< Mit dem Wort "Hochschulöffentlich" nicht "Nicht-Öffentlichkeit" begründen zu wollen, ist nur vergleichbar mit der Anstrengung aus dem Wort "Krieg" eine Friedensmaßnahe zu basteln.

"5. Prof. Dr. Jürgen Matschke führt einen Kleinkrieg mit der Hochschulleitung, dass er hier befangen ist, liegt auf der Hand."

<< Dies ist eine Beleidigung gegenüber Herrn Matschke! Prof. Matschke wurde zwei mal für den Senatsvorsitz wiedergewählt! Wenn er ein Querulant wäre, wäre dies wohl nicht passiert ! Er gehört zu den renommiertesten Aushängeschildern der Uni ! Über 1500 Studenten unterschrieben eine Pedition, damit ihr noch ein Jahr länger an der Universität lehren darf. Der Rektor lehnte dies zwar ab, das hat aber nichts mit dem Thema "Öffentlichkeit" zu tun.

Professoren derart einfach abzukanzeln ohne mit _einem_ Wort auf die inhaltlichen Argumente des dreiseitigen juristischen Briefes des Professors einzugehen, ist gaaanz unterste Schublade. Früher nannte man sowas "teeren und federn".

"6. Die Universität Greifswald hat eine Rechtsabteilung und zig Professuren, die sich mit Öffentlichem Recht, Medienrecht, Medienpädagogik, Kommunikationswissenschaft etc. befassen. Warum hat von diesen keiner den Rechtsstaat verteidigt, wenn er am Boden liegen sollte?"

<< Es ist ein Konflikt der hier an der Universität bisher aus zwei Gründen nicht geführt wurde:

a) Niemand hat die Öffentlichkeit des Senats bisher in Zweifel gezogen. Der frühere Vorsitzende (siehe Artikel bzw. Brief) hat sich ja sogar für mehr Öffentlichkeit stark gemacht ! Die Versuche von Prof. Schafmeister sind also eine neue Qualität.

b) Es gibt Twitter erst seit kurzem. Wahrscheinlich war einfach früher noch niemand auf die Idee gekommen, das zu nutzen, bzw. das dann zu verbieten. Außerdem: Als ich letztes Jahr das erste mal aus dem Senat heraus einen Live-Blog schrieb, gab es einen ähnlichen Skandal. Damals GAB es aber eine klare Unterstützung FÜR die Öffentlichkeit des Senats. Erst jetzt schein man dies wieder anders zu sehen.

"Dass der FH-Professor (Honorar- oder berufener Professor?), der zugleich Mitglied des Journalistenverbandes von Mecklenburg-Vorpommern ist, seinem lieben Kollegen Jabbusch ein gefälliges Gutachten schreibt, verwundert kaum. Eine Hand wäscht die andere! In diesem Sinne: Gut gebrüllt Löwe."

<< Ok - so kann man natürlich jeden Professor denunzieren! Ich bin übrigens nicht Mitglied im Journalistenverband... Übrigens vermeidet es der Autor auch hier auch nur mit einem Wort auf die inhaltliche Argumentation des Rechtsanwaltes einzugehen. So macht man Politik auf die schmutzige Art und Weise...

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Rabulistik

MfG, Sebastian Jabbusch

Mehr Transparenz!?

Das heißt auch Kommentare, die unlieb sind, zu veröffentlichen. Das tun Sie/tut ihr anscheinend nicht.

Transparenz ja, Zensur nein

 Hallo,

Es gab leider ein kleines Problem mit der Kommentarfunktion. Dies ist jetzt behoben. Darum keine Sorge, wir zensieren nichts, sondern veröffentlichen jeden Kommentar. 

Einfach lösbar

Wir haben in MV ein Informationsfreiheitsgesetz. http://mv.juris.de/mv/gesamt/InfFrG_MV.htm

Das geht also sehr einfach :-) zumindest was die weitergegebenen Unterlagen an die Ostseezeitung betrifft.

Einen Auskunftsantrag an die Uni HGW nach Informationsfreiheitsgesetz stellen - das können auch juristische Personen, also Parteien, tun. Hier muß sich also auch kein Betroffener oder gar ein Student, der noch durch eine Prüfung muß, persönlich outen. Das können auch Dritte tun.

Der Antrag muß innerhalb eines Monats beantwortet werden und ist rechtsmittelfähig, kann also bei Versagen der Auskunft gerichtlich angefochten werden. Die Gründe, aus denen eine Infomation nicht gegeben werden darf, sind relativ genau im Gesetz beschrieben - und auch diese kann man notfalls gerichtlich überprüfen lassen.

Für einen Jura Studenten ist das eine einfache Übungsaufgabe und dient der praktischen Berufsvorbereitung.

Einen solchen Antrag stellt man zwei, wenn es sein muß, drei mal - und dann kommt der Vorschlag schon ganz von alleine, man möge doch bitte wieder Twittern, statt hier regelmäßig das Informationsfreiheitsgesetz auszupacken.

WLAN in den Sitzungsraum schaltet man ganz einfach selber.

Der Betrieb von Handy Blockern ist in Deutschland nur durch Behörden (hier: Polizei, Justiz) und innerhalb sehr restriktiver Grenzen gestattet. Der Betrieb, etwa in Justizvollzugsanstalten, erfordert bereits eine Abstimmung mit der Bundesnetzagentur. Piratensender [sic] sollte eigentlich nur betrieben werden, wenn man den nötigen Hintergrund dafür besitzt - und der liegt wohl eher bei der Piratenpartei [sic] vor als bei einem Universitätssenat. ;-) Jedenfalls sichert er aber in MV flächendeckende Medienpräsenz und Aufmerksamkeit; Tests von Handyblockern in Justizvollzugsanstalten finden jedenfalls Erwähnung in nationalen Tageszeitungen.

Kenner des Hintergrunds können die Auseinandersetzung als solche noch bei Netzpolitik oder Fefe oder Heise einspeisen. Da geht es um eine laufende Auseinandersetzung, die dokumentiert wird, ist also unabhängig von irgendwelchen Dokumenten, deren Vertraulichkeitsstatus ev. noch unklar ist.

Alles das kann natürlich unnötiges Porzellan zerschlagen - vielleicht genügt es ja, wenn man mal den Rahmen des möglichen einmal in die Diskussion einbringt.

schwer einlösbar

Das Landesverwaltungsverfahrensgesetz definiert die Einrichtungen, die Informationen erteilen müssen. Ob hierunter auch Hochschulen subsummiert werden dürfen, ist fraglich. Des weiteren müsste eine Betroffenheit in geeigneter Form nachgewiesen werden. Für Personen außerhalb der Hochschule ist dies höchstens damit zu rechtfertigen, dass sie Steuern zahlen und damit für die Hochschulen aufkommen bzw. der Punkt des "Allgemeinwohls".

Viel Spaß beim Einholen der freien Informationen beim Bildungsministerium!

Bitte Hintergrundinfo

Also im IFG MV sind die Behörden klar definiert, die Auskunft geben müssen. Da ist die Hochschule dabei.

Von Betroffenheit steht nichts im Gesetzestext (oder suche ich da verkehrt? - hast du einen Hinweis?)

Und: Klar wird es nicht einfach. Aber sind wir nun Piraten oder nicht?

Ich bin auch für Transparenz

Ich bin auch für Transparenz - auch, bzw. gerade für Hochschulen!

Sebastian