Unsere Ziele

Wahrung der Bürger- und Grundrechte

Die Menschen- und Bürgerrechte bilden die Grundlage für die Grundrechte der Bürger, festgeschrieben im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Wir lehnen Beschränkungen und Änderungen der Grundrechte ab und setzen uns für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung dieser Rechte ein. Die Piratenpartei setzt sich auch dafür ein, dass sich jeder Mensch frei entfalten kann, unabhängig von seiner Herkunft, Geschlecht, Sexualität oder Religion. Jede Form von Diskriminierung ist abzulehnen. Die Freiheit des Einzelnen ist das höchste Gut einer Demokratie.

Privatsphäre und Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen, sowie Meinungsfreiheit und demokratische Teilhabe. In der Vergangenheit wurden diese Rechte unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft. Sie gehören geachtet und geschützt. Die Wahrung der Privatsphäre ist unabdingbar für den Erhalt der Demokratie. Sie bildet die Voraussetzung für Meinungsfreiheit und die persönliche Entfaltung des Einzelnen.

 
Gegen den Überwachungsstaat
Jeden einzelnen Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat lehnt die Piratenpartei ab. Ein Staat, der seinen Bürgern misstraut und sie beobachtet, begeht eine fundamentale und nicht zu akzeptierende Verletzung des Bürgerrechts auf Privatsphäre. Die Piratenpartei lehnt eine flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Raumes durch Videokameras oder andere Maßnahmen ab. Jedem Bürger muss das Recht auf Anonymität garantiert werden, so wie es in der Verfassung niedergeschrieben ist. Nur in einzelnen, richterlich angeordneten Ausnahmen ist die Überwachung öffentlichen Raumes zulässig. Darüber hinaus setzt sich die Piratenpartei gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung ein. Die Speicherung von Kommunikationsdaten aller Art widerspricht nicht nur der Unschuldsvermutung, sondern auch allen Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Die Piratenpartei lehnt flächendeckende staatliche Überwachung, Rasterfahndungen und zentrale Datenbanken mit unbewiesenen Verdächtigungen grundsätzlich ab. 

 
Generelles Kommunikationsgeheimnis

Für den Brief gilt das Briefgeheimnis, doch für die E-Mail, den Brief des digitalen Zeitalters, gilt dies nicht. Die Piratenpartei fordert daher ein generelles Kommunikationsgeheimnis, das sowohl für den Brief als auch für die E-Mail gilt. Es soll die grundgesetzliche Privatheit und Integrität von Kommunikation auch in elektronischen Medien wie dem Internet garantieren. Zugriff auf die Kommunikationsmittel eines Bürgers dürfen Ermittlungsbehörden nur im Falle eines begründeten und konkreten Tatverdachts erhalten, dass dieser Bürger ein Verbrechen plant oder begangen hat. In jedem Fall ist ein richterlicher Beschluss erforderlich. In allen anderen Fällen muss der Staat annehmen, seine Bürger seien unschuldig.

 
Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht des Einzelnen, die Verwendung seiner Daten kontrollieren zu können, muss gestärkt werden. Jegliche kommerzielle Nutzung persönlicher Daten muss verboten sein, solange sie nicht ausdrücklich vom Betroffenen erlaubt wird. Dazu müssen vor allem die Datenschutzbeauftragen völlig unabhängig agieren können. Jeder Bürger muss außerdem gegenüber zentralen Datenbanken einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft, Sperrung oder Löschung seiner Daten haben.

 
Gegen Zensur

Bestrebungen einiger politischer Kräfte, eine Inhaltsfilterung im Internet zu etablieren, lehnen die Piraten ab. Staatliche Kontrolle des Informationsflusses, also Zensur, ist ein Instrument von totalitären Regimen und hat in einer Demokratie nichts verloren. Allein die Etablierung einer Zensurinfrastruktur ist bereits nicht akzeptabel. Der Kampf gegen rechtswidrige Angebote im Internet muss jederzeit mit rechtsstaatlichen Mitteln geführt werden. Die Beurteilung der Rechtswidrigkeit muss gemäß der in Deutschland geltenden Gewaltenteilung und Zuständigkeit getroffen werden.

 
Transparente Politik - Transparenter Staat

Die Piratenpartei tritt für eine nachvollziehbare und transparente Politik und Verwaltung in Deutschland ein. Doch leider wird die politische Arbeit in Deutschland stark von Lobbyinteressen gesteuert. Unternehmensvertreter nehmen unbemerkt Einfluss auf die Politik und arbeiten sogar an Gesetzen mit. Abhängigkeiten zwischen Unternehmen und Politikern müssen aufgedeckt werden. Abgeordnete sollen ihre Nebentätigkeiten und die gegebenenfalls daraus resultierenden Einkünfte veröffentlichen. Dem Bürger muss klar ersichtlich sein, welche Interessen hinter Gesetzesinitiativen stecken und wer wie und wann auf den Gesetzgebungsprozess Einfluss genommen hat. Zu einem transparenten Staat gehören neben den Regelungen zu Lobby-Nebentätigkeiten von Parlamentariern und Amtsträgern auch die gelebte Verpflichtung, Entscheidungsfindungsprozesse für den Bürger wahrnehmbar und nachvollziehbar öffentlich zu machen, wie auch Verordnungen, Diskussionspapiere und Vertragswerke so zu gestalten, dass diese so kurz wie nötig, so sprechend wie möglich und für den Bürger verständlich gehalten sind. Wir lehnen geheime Ausschüsse ab. 

 
Mehr direkte Demokratie

Während auf Landes- und Kommunalebene die Bürger die Möglichkeit haben, sich per Volks- bzw. Bürgerbegehren an der Gesetzgebung zu beteiligen, ist ihnen dieses Recht auf Bundesebene immer noch versagt. Dabei zeigt doch gerade ein Volksbegehren, dass ein entscheidender Teil der Bürger sich mit der Sache beschäftigt hat und seine Meinung äußert. Da dies in einer Demokratie nicht ungehört bleiben darf, fordert die Piratenpartei, das repräsentative demokratische System um die direktdemokratischen Elemente Volksinitiative und Volksbegehren zu ergänzen. Zusätzlich sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, eine Volksabstimmung gegen Beschlüsse des Bundestages einzuleiten und bei wichtigen EU-Reformen und Grundgesetzänderungen mit zu entscheiden. Auf regionaler bzw. kommunaler Ebene sollen die Möglichkeiten des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheides ausgeweitet und vereinfacht werden. 

 
Freier Zugang zu Bildung und Information

Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Mit diesem Ziel ist das Hauptanliegen institutioneller Bildung die Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Person. Der freie Zugang zu Information und Bildung ist jedoch nicht nur im Hinblick auf die gesellschaftliche Entwicklung notwendig, sondern auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung unserer Gesellschaft. Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen der deutschen Volkswirtschaft, da nur durch den Erhalt, die Weitergabe und die Vermehrung von Wissen Fortschritt und gesellschaftlicher Wohlstand auf Dauer gesichert werden können. Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft. 

Bildungsgebühren jeglicher Art schränken den Zugang zu Bildung ein und sind deshalb kategorisch abzulehnen. Aus diesem Grund befürwortet die Piratenpartei auch die Lehrmittelfreiheit. Diese ist am Besten dadurch herzustellen, dass die Verwendung und das Schaffen von freien Werken zur Vermittlung von Wissen unterstützt und ausgebaut wird. Diese freien Werke sind nicht nur kostenfrei im Unterricht einsetzbar, sondern ermöglichen dazu dem Lehrenden ohne rechtliche Hürden die Lernmittel auf seinen Unterricht anzupassen. Trotz des staatlichen Bildungsauftrages soll die Erziehung in Bildungseinrichtungen die Erziehung durch die Eltern nicht ersetzen. Zur umfassenden Bildung gehört, dass sich beide Formen der Erziehung gegenseitig ergänzen und fördern. Jeder Mensch ist ein Individuum mit persönlichen Neigungen, Stärken und Schwächen. Institutionelle Bildung soll daher den Einzelnen unterstützen seine Begabungen zu entfalten, Schwächen abzubauen und neue Interessen und Fähigkeiten zu entdecken. Neben starren Lehr- und Stundenplänen werden vor allem einige Formen der Leistungsbewertung diesen Forderungen nicht gerecht. Insbesondere die Bewertung von Verhalten nach einem vorgegebenen Normenraster z.B. bei den so genannten Kopfnoten lehnt die Piratenpartei ab. 

 
Für ein faires Urheber- und Nutzungsrecht

Die Piratenpartei tritt für ein faires Urheberrecht ein, das sowohl Werkschaffenden als auch Konsumenten gerecht wird. Das aktuelle Urheberrecht ist in seinen Strukturen veraltet und wird der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung nicht mehr gerecht. Neue Geschäftsmodelle müssen entwickelt werden, anstatt mit unzumutbaren Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger alte Geschäftsmodelle künstlich am Leben zu erhalten. Durch entsprechende Modelle sollen den Urhebern der digitalen Kulturgesellschaft ermöglicht werden, auf marktwirtschaftliche Art und Weise Erlöse aus der Verwertung ihrer Werke zu erzielen. Die Ausschaltung von Zwischenhändlern ermöglicht es, dass den Künstlern ein größerer Teil vom Erlös ihrer Werke verbleibt und an sie zurückfließt.

Die Piratenpartei fordert darüber hinaus das Recht für Privatleute ohne kommerzielle Interessen, Werke frei kopieren und verwenden zu dürfen. Der Einsatz von Kopierschutzmaßnahmen, die diese und andere rechtmäßige Nutzungen einseitig verhindern, soll untersagt sein. Wer für ein Werk bereits gezahlt hat, soll auch die Möglichkeit haben, legal dieses Werk für private Zwecke kopieren zu dürfen. 

 
Patentrecht

Das heutige Patentsystem erfüllt in vielerlei Hinsicht nicht mehr seinen ursprünglichen Zweck, Innovationen zu fördern und dem Gemeinwohl zu nützen. Im Gegenteil: Es erweist sich immer öfter als Innovationshemmnis und behindert den technischen und ökonomischen Fortschritt in vielen Bereichen. Innovation soll im Sinne des Patentsystems eigentlich dadurch gefördert werden, dass dem Patentinhaber ein zeitlich beschränktes Monopol zugesprochen wird. Es ist allerdings hinreichend bekannt, dass Monopole dem Wohle der Allgemeinheit eher schaden als Nutzen. So besteht etwa mangels Konkurrenzdrucks für den Monopolinhaber kein Anreiz zur Weiterentwicklung. Eine solche Vorgehensweise steht also offensichtlich im Gegensatz zu den Vorteilen des freien Wettbewerb. 

Beispiele dafür, wie und wo Patente der Allgemeinheit schaden, sind nicht schwer zu finden: So hat die Bedrohung durch die Vogelgrippe gezeigt, dass selbst das Horrorszenario einer weit reichenden Pandemie globale Konzerne nicht davon abhält, ihre Monopolstellung auszunutzen. Als das von Aids geplagte Südafrika im Jahr 2001 versuchte, gegen geltendes Patentrecht billige Generika einzuführen - für die meisten Länder der dritten Welt sind die Marktpreise der von den Pharmafirmen lizenzierten "Originalmedikamente" nicht bezahlbar - wurde es von 39 internationalen Pharmakonzernen verklagt. Mittlerweile existieren sogar Personen und Unternehmen, deren maßgebliche Tätigkeit darin besteht, Lizenzgebühren für von ihnen gehaltene Patente einzutreiben, ohne die beschriebene technische Errungenschaft je zu produzieren oder einzusetzen.

Neben dem durch Patente hervorgerufenen volkswirtschaftlichen Schaden, gibt es einen Trend zu so genannten "Trivialpatenten", die einfachste Ideen und Konzepte unter den Patentschutz stellen und so eine Weiterentwicklung auf Basis dieser einfachen Bausteine verhindern und so innovativen Entwicklungen das Wasser abgraben.

 
Open Access

Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl von schöpferischen Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist dies heute selten der Fall. Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn abschöpfen.

Wir fordern außerdem die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert werden, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein. Dies ist nicht nur zum direkten Nutzen der Öffentlichkeit, sondern auch die staatlichen Stellen können im Gegenzug von Verbesserungen durch die Öffentlichkeit profitieren (Open-Source-Prinzip/Freie Software). Weiterhin wird die Nachhaltigkeit der öffentlich eingesetzten IT-Infrastruktur verbessert und die Abhängigkeit von Softwareanbietern verringert.